Hygienemaßnahmen in der Schule

• Maskenpflicht:
Lehrkräfte, Beschäftigte und andere Personen sind zum Tragen einer Alltagsmaske und zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern verpflichtet.
Dies ist für die Schüler nur außerhalb des Klassenzimmers notwendig (beim Gang zur Toilette oder in der Mensa beim Essen holen).
In den Klassenräumen besteht keine Maskenpflicht. Wenn jedoch eine Lehrerin oder Betreuerin den Kindern etwas erklären soll,
sollten beide eine Schutzmaske tragen oder die Plexiglasscheibe nutzen um sich gegenseitig zu schützen.


• Ankommen:
Es besteht eine Testpflicht 3-mal pro Woche. Die Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag.
Zutritt zum Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler der Schule nur mit Vorlage der Bescheinigung zur Testung im häuslichen Bereich möglich.
Die Klassen haben verschiedene Eingangsbereiche oder halten Abstand.
Eltern haben nur mit der 3 G-Regel nach Absprache und zu bestimmten Anlässen Zugang zum Schulgelände.
Auf dem Schulgelände ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.


• Hände waschen:
Gründliche Händehygiene (vor Unterrichtsbeginn, Vesperpause, Sportunterricht, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach dem Toilettengang)
durch Händewaschen für 20 – 30 Sekunden mit Seife.
• Toilettengang: Beim Gang zur Toilette muss die Schutzmasken getragen werden.
• Lüften: Die Klassenzimmer müssen alle 20 Minuten für 3 Minuten gelüftet werden.

 

Nicht am Schulbetrieb teilnehmen dürfen:
Alle, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen (Fieber über 38°C, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns).

 

Stand: 08.11.2021